Verdrängt in Berlin: Folge 17 – Im Namen des Volkes

Vorlage17 gross

Eigentlich fing der zweite Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Wedding für die WG ganz gut an. Der Richter stellte fest, dass die Mietminderung wegen der maroden Fenster in Ordnung war. Auch gegen die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach unten hatte er nichts einzuwenden. Selbst als er der absurden Auffassung der Vermieterin zustimmte, dass es sich bei der WG nicht um eine WG handelt, war noch alles im grünen Bereich. Denn der angemeldete Austausch von Mieter*innen ohne Zustimmung der Hauseigentümer oder der Verwaltung ist kein Kündigungsgrund. Dennoch ist die WG jetzt also offiziell eine Nicht-WG.
Die Probleme begannen jedoch bei der rechtlichen Betrachtung des Wasserschadens. Diesen Schaden hielt der Richter leider für nicht ausreichend bewiesen. Die Flecken an der Wand, welche die Vermieterin nach eigenen Angaben übermalern ließ, hätten auch ohne den beschriebenen Wasserschaden zustande kommen können. Leider konnte der Wasserschaden selbst nicht als Zeuge vor Gericht erscheinen, denn er ist ja inzwischen übermalert. Dennoch hätte es noch einige Beweise für den Schaden gegeben. Der Richter wollte sie jedoch aufgrund prozessualer Winkelzüge nicht mehr zur Kenntnis nehmen. So hatte der Anwalt der Nicht-WG ihn vorher schriftlich um eine Einschätzung gebeten, ob die vorgebrachten Beweise ausreichen. Trotz dieser Bitte und obwohl er zu solchen richterlichen Hinweisen verpflichtet ist, hat der Richter geschwiegen, um beim Prozess zu behaupten, die Beweise würden nicht ausreichen.

Dementsprechend wurde die Nicht-WG am 18.03. „im Namen des Volkes“ zur Räumung ihrer Wohnung zum 30.6.2016 verurteilt. Doch der Kampf ist noch nicht vorbei. Der neue Mieter kann noch Widerspruch gegen das Urteil einlegen und den anderen steht noch die Berufung offen.

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