Verdrängt in Berlin: Folge 31 – Vielfache Abzocke über die Betriebskosten

Neben der erzwungenen Zahlung der Sicherheitsleistung von 4500 € versucht die Martina-Schaale-Hausverwaltung Berlin die WG durch fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen über den Tisch zu ziehen. Sie rechnet dafür mehrere, nicht umlagefähige Kosten, z.B. die Lohnnebenkosten, die nicht erklärt werden sowie die Kosten der Dachrinnenreinigung ab. Zusätzlich dazu berechnet sie die Betriebskosten auf Grundlage einer Wohnungsfläche, die größer ist als im Mietvertrag angegeben. Betriebskosten von Gewerbe- und Wohnungsmietenden werden wieder nicht getrennt. Es handelt sich eindeutig um Vorsatz, weil die WG und der Berliner Mieterverein diese Punkte schon seit Jahren kritisieren. Neben diesen und zahlreichen weiteren Fehlern nimmt sie zur Berechnung des Betriebskostenguthabens eine um 660 € zu niedrige Betriebskostenvorauszahlung an.

Insgesamt hat die WG alleine im Jahr 2016 eine vierstellige Summe an Betriebskosten zu viel gezahlt. Für das Jahr 2012 erhielt die WG sogar gar keine Betriebskostenabrechnung und nach Aussage des früheren Anwalts, Detlev Pöthke, lohne sich eine Klage nicht. Wenig überraschend hat die Hausverwaltung wieder nicht auf die E-Mail, in der die WG eine Einsicht der Betriebskostenbelege fordert und die ihr gesetzlich zusteht, geantwortet. 

Vermutlich braucht die Vermieterin das Geld um ihre Spitzel zu bezahlen, die beispielsweise das Klingelschild der WG fotografierten, um zu belegen, dass Menschen „illegal“ in dieser wohnten. Leider wehren sich die anderen Mieter*innen des Hauses kaum oder gar nicht dagegen, soweit der WG bekannt ist. Den meisten ist es zu aufwändig gegen die kriminellen Machenschaften der Briefkastenfirma und ihrer Schergen vorzugehen oder sie haben Angst um ihren Wohnraum. Dass Mieter*innen im Allgemeinen nur sehr wenige ihrer ohnehin spärlichen Rechte in Anspruch nehmen, zeigt auch das Erlebnis eines WG-Bewohners im Jobcenter: Als er erzählte, dass er früher die Betriebskostenvorauszahlung dem Verbrauch anpasste, meinte die Bearbeiterin, dass sie so etwas in 12 Jahren Jobcentertätigkeit noch nie erlebt habe. Dabei hat selbst der mieterfeindliche Richter Ralph Reifenrath die Rechtmäßigkeit der Anpassung bestätigt.

Was ist also zu tun? Wie der Dokumentarfilmer Matthias Coers, der u.a. die Doku „Mietrebellen“ drehte, sagt: „Klagen, bis der Arzt kommt!“

Die WG muss gegen das Räumungsurteil klagen; sie könnte den früheren Anwalt verklagen, weil er den Prozess fehlerhaft führte; sie könnte die Hausverwaltung auf die Erstellung einer korrekten Betriebskostenabrechnung verklagen und eventuell muss sie das Auszahlen der Sicherheitsleistung einklagen. Vorher müsste sie aber erst ihre Rechtsschutzversicherung auf Zahlung der Prozesskosten verklagen. Da sich die Gerichte oft auf andere Gerichtsurteile beziehen, sollte ein mieter*innenfeindliches Urteil nie unwidersprochen stehen gelassen werden, solange es noch rechtliche Mittel dagegen gibt. Mieter*innen wehrt euch gemeinsam!

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