Verdrängt in Berlin: Folge 34 – Die 180°Wende des Landgerichts Berlin

… oder wie das Berliner Landgericht Grundrechte blockiert.

Die 65. Kammer des Landgerichts Berlin hat im Jahre 2013 entschieden, dass der Vermieter der Auswechselung einzelner Mitglieder einer Wohngemeinschaft zustimmen muss (LG Berlin, Urteil vom 28.08.2013 – AZ 65 S 78/13). Jetzt soll das plötzlich überraschenderweise für die WG nicht gelten, wie die 67. Kammer des Landgerichts Berlin in seinem Hinweis bekannt gab. Darin lässt sie die Berufung nicht zu und gewährt keine Prozesskostenhilfe mit der Begründung, die Berufung habe „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“. Im Mietvertrag sei geregelt, dass eine „Gebrauchsüberlassung der Wohnung an einen Dritten der vorherigen Erlaubnis des Vermieters bedarf“.
Der Anwalt der WG hat eine gut nachvollziehbare Stellungnahme an das Landgericht verfasst, in der er überzeugend darlegt warum dessen Rechtsauffassung unhaltbar ist. Wenn nämlich der Mietvertrag fordert, dass jede Gebrauchsüberlassung der Wohnung an einen Dritten vom Vermieter erlaubt werden muss, dann dürfte die WG keine Besucher aufnehmen. Ein solcher Mietvertrag wäre aber rechtswidrig.

Die Rechtsschutzversicherung hat endlich zumindest die teilweise Deckung der Prozesskosten zugesagt. Ein weiterer Erfolg ist, dass die Sicherheitsleistung auf das neue Räumungsurteil umgeschrieben wurde. Dadurch kann die WG nicht geräumt werden bevor das endgültige rechtskräftige Urteil gesprochen wurde.

Special: Die bedrohte WG wurde am 23.03.18 im Frequenzkonsum im PiRadio-Verbund interviewt! Hört rein und unterstützt eure Nachbar*innen im Widerstand gegen hohe Mieten und Verdrängung! Die Sendung findet ihr unter mixcloud.com/Frequenzkonsum/

Die letzte Folge verpasst? Hier gibt es alle Folgen gesammelt.