Verdrängt in Berlin – Folge 37: Beschlagnahmung durch das Bezirksamt?

Die Politikerin Katharina Mayer von der Partei „Die Linke“ hat auf eine Bitte der WG hin eine kleine Anfrage an das Bezirksamt gestellt. Sie fragte, welche Möglichkeiten es gibt, um die
WG vor einer Zwangsräumung zu bewahren, unter welchen Voraussetzungen die Wohnung durch das Bezirksamt beschlagnahmt werden kann und wie von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden können. Die Anfrage wurde vom Bezirksstadtrat Ephraim Gothe (SPD) beantwortet. Er ging kaum auf die Fragen
ein und bot der WG lediglich Plätze im Obdachlosenwohnheim an. Im Bürokratensprech hört sich das wie folgt an:

„Das Bezirksamt besitzt keinen Zugriff auf gewöhnlichen Wohnraum. Hier steht lediglich die Gefahrenabwehr nach dem ASOG im Vordergrund und damit verbunden bei Bedarf eine zu prüfende Unterbringungspflicht aufgrund von bestehender Obdachlosigkeit.“

Auf eine Nachfrage reagierte er überhaupt nicht mehr, obwohl seine Parteikollegin Susanne Fischer sich für eine ausführliche Antwort von ihm einsetzen wollte.

Überraschend ist das natürlich nicht, schließlich ist er in der Law-and-Order-Partei SPD, die seit Jahrzehnten durchregiert und massenhafte Zwangsräumungen durch ihre neoliberale und autoritäre Politik überhaupt erst ermöglicht. Auch der jetzige Senat rüstet den gewalttätigsten Akteur der Verdrängung, die Polizei, immer weiter auf und finanziert den „Verfassungsschutz“ mit, der Gentrifizierungsgegner als „Linksextremisten“ einstuft und überwacht. Zumindest ist die Strategie in sich schlüssig, weil es sowohl mehr Geld für die zwangsräumende Polizei als auch für Obdachlosenwohnheime gibt. Dieser Umgang mit der Wohnungsnot und Verdrängung ermöglicht es Investoren astronomische Profite mit den Immobilien zu machen und ein boomendes Geschäft mit der Armut. Umso wichtiger ist der entschlossene Widerstand möglichst vieler Menschen gegen dieses menschenverachtende Verdrängungsregime!

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